Gießener Anzeiger, 25. September 2025
Vorschlag gescheitert
Ralf Burckart wird vorerst kein Ortsgerichtsvorsteher in Leihgestern
VON THOMAS WISSNER
Linden. Der Ehrenstadtverordnetenvorsteher Ralf Burckart (CDU) sollte Ortsgerichtsvorsteher werden, doch die vorgeschriebene Mehrheit der Lindener Stadtverordneten lehnte ihn für die Position in beantragter geheimer Wahl ab. Daher bleibt der scheidende Ortsvorsteher Friedrich Wilhelm Jung bis zu einer Neubesetzung noch weiter im Amt für das Ortsgericht Linden II (Leihgestern).
Bei der Neubesetzung des Ortsgerichtsvorstehers, die der Magistrat vorschlug, musste auf Antrag der SPD-Fraktion geheim abgestimmt werden. Der seitherige Stellvertreter Jungs, Ralf Burckart, sollte ab dem 22. Oktober zu dessen Nachfolger aufrücken. Jung strebt keine weitere Amtsperiode an.
Bereits bei Aufruf des Tagesordnungspunktes durch die an diesem Tag federführende stellvertretende Stadtverordnetenvorsteherin Karin Irma Lenz (CDU) hatte Burckart den Sitzungssaal verlassen.
Die SPD-Fraktionsvorsitzende Gudrun Lang kritisierte wie bereits in der Hauptausschusssitzung (der Anzeiger berichtete), dass hier die Auswahl der infrage kommenden Bürger nicht öffentlich erfolgte und so auch die Fraktionen nicht eingebunden waren.
Burckarts frei werdende Stellvertreterposition hätte mit dem Ortsgerichtsschöffen Mathias Rohlehr besetzt werden sollen, hatte der Magistrat empfohlen. Dessen frei werdende Position eines Ortsgerichtsschöffen sollte dann Norbert Thomas besetzen.
Die beiden Ortsgerichtsschöffen Manfred Leun und Matthias Rohlehr hatten zuvor in einem Schreiben an den Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung Burckart als neuen Ortsgerichtsvorsteher vorgeschlagen.
Nachdem Lang eine geheime Wahl gefordert hatte, verwies der Fraktionsvorsitzende der Grünen, Dr. Christof Schütz, darauf, dass laut Hessischem Ortsgerichtsgesetz (OGerG HE) für eine erfolgreiche Wahl »mehr als die Hälfte der Stimmen der gesetzlichen Zahl der Stadtverordneten (Anm. der Redaktion: 37), 19 Stimmen, erforderlich sind.
Bei 15 Jastimmen wurde Burckarts Wahl bei fünf Enthaltungen und neun Gegenstimmen abgelehnt, sodass nun eine öffentliche Ausschreibung des Ortsgerichtsvorstehers erfolgen muss. Somit bleibt Jung zunächst weiterhin im Amt.
Burckart hatte zum Ende der vergangenen Legislaturperiode 2020 sein Amt als Stadtverordnetenvorsteher wie auch sein Mandat niedergelegt, nachdem SPD, Grüne, FW und FDP ihm angelastet hatten, die Rechte der Stadtverordneten missachtet und gegen seine Informationspflichten verstoßen zu haben. Die Personalie war der einzige Streitpunkt bei einer Sitzung mit ausnahmslos einstimmigen Entscheidungen unter zehn zur Abstimmung stehenden Tagesordnungspunkten.
Keinerlei Wortmeldungen gab es bei der Personalie am Ortsgericht Linden I (Großen-Linden). Hier sprachen sich die Lindener Stadtverordneten einstimmig für den stellvertretenden Ortsgerichtsvorsteher Hans Ulrich Heymann für eine weitere Amtszeit aus.
Ab 2026 gibt es für Hundehalter und -steuerzahler in Linden einen digitalen Hundeausweis. Hundebesitzer können den Hundeausweis in einem Wallet jederzeit mitführen. Eine Weitergabe des QRCodes ist dabei möglich. Abgesegnet wurde eine 160 655 Euro teure Sanierungsmaßnahme am Dießenbach in Großen-Linden im Rahmen des Programms »100 Wilde Bäche für Hessen«. Der städtische Eigenanteil liegt voraussichtlich bei etwa 32 000 Euro.
Weiterhin wurde der Endausbau der Elisabeth-Schwarzhaupt-Straße, Zufahrt von Theodor-Heuss-Straße und grundhafte Erneuerung eines Teilstücks der Kurt-Schumacher-Straße/Klausegasse für 575 000 Euro beschlossen. Für den Ausbau und die Ergänzung der Straßenbeleuchtung in der Gießener Straße – von der Einmündung Hahnstrauch bis zum Eingang Mühlberg, in der Jägerschneise vom Fußgängerviadukt bis zum Eingang Forst und im Park in der Schiller-/Goethestraße in Großen-Linden wurde eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 150 000 Euro genehmigt. Damit reagiert die Stadt auf wiederholte Hinweise aus der Bevölkerung sowie aus der Politik.
Bei den Stadtwerken Linden wurde der Jahresabschluss 2022 genehmigt. Dieser weist einen Jahresverlust in Höhe von 154 665,84 Euro im Wasserbereich auf, der mit den Rücklagen verrechnet wird. Der Jahresgewinn von 169 751,04 Euro im Abwasserbereich wird der allgemeinen Rücklage zugeführt, um dadurch das Eigenkapital zu stärken. Ein Beirat für Senioren und Menschen mit Behinderung wurde einstimmig mit der Verabschiedung einer Geschäftsordnung auf den Weg gebracht.
----------------------------------------------------------
DAS ORTSGERICHT
Ein Ortsgerichtsvorsteher führt Beglaubigungen von Unterschriften und Abschriften durch, erstellt Sterbefallanzeigen, sichert Nachlässe und leistet auf Ersuchen der Gerichte gutachterliche Stellungnahmen, Auskünfte zu Besitzverhältnissen und die Aufstellung von Vermögensverzeichnissen. Das Ortsgericht selbst kann Schätzungen von Grundstückswerten und beweglichen Sachen, Schäden an einem Grundstück und mehr vornehmen und bei der Festsetzung von Grundstücksgrenzen mitwirken. Das fünfköpfige Ortsgericht ist eine Hilfsbehörde der Justiz. Zu Ortsgerichtsmitgliedern im Ehrenbeamtenverhältnis dürfen nur Personen ernannt werden, die allgemeines Vertrauen genießen sowie lebenserfahren und unbescholten sind, findet sich im einschlägigen Gesetz. (twi)