Verwarnungsgelder

Gießener Anzeiger, 08. April 2025

Verwarnungsgelder: 20 Prozent Rückgang
Lindens Bürgermeister verwehrt sich in Stadtverordnetensitzung gegen Vorwurf der »Abzocke«

Linden (twi). Einen Rückgang um 20 Prozent musste im vergangenen Jahr Linden bei Einnahmen von 40 276,21 Euro aus Verwarnungsgeldern im ruhenden und fließenden Verkehr verzeichnen. 2023 hatten die Einnahmen insgesamt 50 513 Euro betragen. Bürgermeister Fabian Wedemann (CDU) verwährte sich in der Stadtverordnetensitzung gegen den Vorwurf der »Abzocke«, sei es doch letztendlich gerade mal eine von insgesamt neun Messstellen im Stadtgebiet, die sich tatsächlich »lohne«, die Einnahmen die Aufwendungen tatsächlich übersteigen.

Dabei fällt die Statistik für 2024 bei näherer Betrachtung völlig unterschiedlich aus. Während sich die Einnahmen im ruhenden Verkehr mit 22 096,01 Euro aufgrund der verbesserten Personalsituation der städtischen Ordnungspolizei fast verzehnfachten gegenüber gerade mal 2390 Euro (2023), musste im fließenden Verkehr ein Rückgang von über 60 Prozent auf 18 180,20 Euro gegenüber 47 910 Euro (2023) hingenommen werden, weil es längere Ausfallzeiten durch Reparaturen der Geschwindigkeitsmessanlage des gemeinsamen Ordnungsbehördenbezirkes gab.

»Fakt ist, dass aktuell nur die Messstelle an der Wiesengrundschule in Leihgestern kostendeckend ist. Alle anderen acht Messstellen kostet uns die Messung mehr an Sach- und Personalkosten als wir Gelder einnehmen«, verriet das ParkenStadtoberhaupt und betonte bei dieser Gelegenheit, dass Messungen strengen gesetzlichen Vorgaben unterliegen, weshalb wir leider nicht an allen potenziellen Stellen messen dürfen. »Hinweise zu weiteren Messstellen nimmt unser Fachdienst Öffentliche Sicherheit und Ordnung gerne entgegen und diese werden dann auch geprüft«. Den Vorwurf »Abzocke« hatte Wedemann bewusst gewählt, denn diesem Vorwurf mussten sich der städtische Ordnungspolizist, wie auch die Mitarbeiter des Fachdienstes Öffentliche Sicherheit und Ordnung in den vergangenen Wochen oft anhören, weil verstärkt »Knöllchen« für Schaufenster- und Gehwegparker vor einer Bäckerei an der Ecke Leihgesterner/Bahnhofstraße verteilt wurden. »Die Maßnahmen der Kontrollen erfolgten im Rahmen der Kinder- und Jugendverkehrsschau. Um einen sicheren Schulweg herzustellen, ist das Parken auf Gehwegen nicht gestattet. Trotz mehrfacher Ansprachen an Verpächter und Pächter war keine Besserung zu verzeichnen, sodass Kontrollen mit zunächst wochenlangen persönlichen Ansprachen und dann leider auch Ordnungsgelder erforderlich wurden. Da bringt auch die Beleidigung unserer Ordnungspolizei nichts, die lediglich ihren Job machen und in diesem konkreten Fall für die Sicherheit der Kinder stehen«, so Wedemann. Dieser verwies zudem darauf, dass der Betreibers der Bäckerei auf mehrere Schreiben und Ansprachen nicht reagiert habe. »Es gibt dort auf dem Gehweg keine genehmigten Parkplätze«, stellte Wedemann angesichts der aktuellen Situation klar.

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