Finanzen Stadt Linden

Gießener Anzeiger, 20. März 2025

Außerplanmäßige Ausgaben
Haupt- und Finanzausschuss gibt mehrere einstimmige Beschlussempfehlungen

 Fahrradboxen

Linden (twi). Ob nun eine neue Stützmauer für 70 000 Euro, Fahrradabstellanlagen für 189 000 Euro oder die nachträgliche Genehmigung von überplanmäßigen Auszahlungen von insgesamt 478 680,12 Euro: In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses gab es einstimmige Beschlussempfehlungen für die in der kommenden Woche zusammentretende Stadtverordnetenversammlung. Gesprächsbedarf besteht noch bei der Anpassung der städtischen Vereins- und Jugendförderung.

Der notwendigen Erneuerung einer hangseitigen Stützmauer im hinteren Bereich der Kindertagesstätte Lindener Zwerge in Großen-Linden zum Nachbargrundstück wurde zugestimmt. Wie Bürgermeister Fabian Wedemann (CDU) dazu ausführte, bestehe hier die latente Gefahr, dass die derzeitige Stützmauer jederzeit in den Garten der Nachbarn stürzen kann, weshalb diese erneuert werden müsse. Für Erneuerung und Erweiterung der vorhandenen Fahrradabstellanlagen im Bereich des Bahnhofes sollen zusätzlich 189 000 Euro aufgewendet werden, wobei künftig dann nicht nur weitere Fahrradboxen zur Monats-, sondern auch zur Tagesmiete angeboten werden sollen.

Über diese außerplanmäßigen Ausgaben muss nun das Parlament beschließen, weil die ursprünglich angedachte Bauträgerschaft des Landkreises nicht möglich ist und die Kommunen die Bauträgerschaft selbst übernehmen müssen. Damit einhergehend haben sich auch die Fördermöglichkeiten reduziert. Die Planung liegt beim Zweckverband Oberhessische Versorgungsbetriebe (ZOV).

Die aktuellen Kosten für die Erneuerung und Erweiterung belaufen sich Stand August 2024 auf 212 300 Euro für die auf der Ost- und Westseite des Bahnhofs geplanten Maßnahmen. »Bei Gesamtkosten von rund 220 000 Euro ergibt sich ein Defizit in Höhe von 189 000 Euro. Gleichfalls für die außerplanmäßige Einnahme in Höhe von 154 000 Euro«, so Wedemann.

Im vergangenen Haushaltsjahr erfolgten überplanmäßige Auszahlungen über einen Gesamtbetrag von 478 680,12 Euro. Formal muss die Stadtverordnetenversammlung bei Ausgaben ab 25 000 Euro zustimmen, was in zwei Fällen nicht erfolgte. »Um dies künftig zu vermeiden, wurde die Ablauforganisation entsprechend angepasst«, so Wedemann. Auch hier gab es eine einstimmige Beschlussempfehlung.

Mittel effizienter einsetzen

Angepasst werden soll die Richtlinie zur Förderung der Jugend und der Vereine der Stadt Linden, welche zuletzt 2018 aktualisiert wurde. Wie das Stadtoberhaupt ausführte, sei hier eine Anpassung erforderlich, um die Mittel gezielter und effizienter einzusetzen und damit eine zeitnahe Abwicklung und Bürokratieabbau zu ermöglichen. Nach wie vor werden alle Vereine, unabhängig von ihrer Größe oder ihrem Tätigkeitsfeld, unterstützt. In der Richtlinie ist nun festgelegt, dass grundsätzlich nur eine statt bisher zwei Auszahlungen pro Jahr erfolgt und lediglich Vereine mit Sitz in Linden darauf einen Anspruch haben.

»Von der Pauschalförderung wollen wir mehr für Lindener Vereine zahlen und hier auch bei Zweigvereinen eine prozentuale Förderung anhand der Lindener Mitglieder«, machte Wedemann deutlich. Gefördert werden nach wie vor Vereine mit den Schwerpunkten: Jugendpflege, Naturschutz, Sport, Kultur, Rettungswesen, karitative Arbeit und Schulchöre. Fördervereine waren bisher von dieser Richtlinie ausgenommen, nun wurde in der neuen Richtlinie festgeschrieben: »Sie erhalten keine Förderung.« Vereinheitlicht wurden die Regelzuwendungen mit nunmehr einem Sockelbetrag in Höhe von 200 Euro als jährlicher Zuschuss. Ebenfalls wurde nun klar geregelt, dass für jedes aktive Jugendmitglied aus Linden bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (dieses endet mit dem 18. Geburtstag) ein zusätzlicher Zuschuss von fünf Euro gezahlt wird und »Personen, welche laut Liste über 18 Jahre alt sind, sind von dieser Bezuschussung ausgenommen«.

Erneute Beratung

Waren bisher bei Zuschüssen zu Fahrten und Freizeiten Jugendlicher Kommunionund Konfirmationsgruppen ausgeschlossen, so wurde dies nun auch um Firmung erweitert. Für Aufsichtspersonen muss künftig bereits vor der Fahrt ein Antrag eingereicht werden. Ebenfalls müssen Anträge auf Bezuschussung von Geräten vor deren Anschaffung gestellt werden. Bei geplanten baulichen Maßnahmen am Eigentum des Vereins oder der Stadt wird ein Zuschuss im Einzelfall durch den Magistrat entschieden. Die beiden Fraktionsvorsitzenden Thomas Altenheimer (CDU) und Dr. Christof Schütz (SPD) waren sich mit Matthias Spangenberg (SPD) einig, dazu noch einmal in den Fraktionen zu beraten und die Thematik dann in der nächsten Ausschusssitzung zu behandeln.

Eine einstimmige Beschlussempfehlung gab es für den Jahresabschluss der Stadtwerke Linden für 2021, welcher mit einem Verlust über 70 020,61 Euro im Wasserbereich und einem Jahresgewinn von 107 745,93 Euro im Abwasserbereich schloss. Somit ergibt sich ein von den Wirtschaftsprüfern festgestellter Jahresgewinn in Höhe von 37 725,32 Euro. Abschließend teilte Wedemann mit, dass alle Grundsteuer-Widersprüche im Rathaus mittlerweile abgearbeitet wurden.

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