Giessener Anzeiger, 10. Januar 2025
Letztes Mittel Zwangsräumung
Illegale Bauten: Nutzungsverbote werden kontrolliert – Frist läuft bis Mai
Linden (twi). »Es sind eine Vielzahl von Nutzungsverboten in Kraft, deren Einhaltung kontrolliert wird«, teilte Kreis-Pressereferentin Nadine Jung auf Anfrage des Gießener Anzeiger zur aktuellen Situation zu den illegal errichteten Gebäuden am Bergwerkswald mit.
Am 1. September 2024 hatten bereits mehrere Nutzungsverbote in der Siedlung gegriffen, doch noch immer ist keine komplette Räumung erfolgt. Bereits 2023 hatte eine Bungalow-Eigentümerin nach Erlass eines Neuvermietungsnutzungsverbots das Haus nach einem Anhörungsverfahren vollständig geräumt.
Gewerblichen Bestand sichern
Lindens Parlamentarier hatten sich im April vergangenen Jahres in der Stadtverordnetensitzung schwer damit getan, »Illegales in Legales umzuwandeln«, und nach langer Aussprache samt Sitzungsunterbrechung und namentlicher Abstimmung einen Grundsatzbeschluss gefasst. Bürgermeister Fabian Wedemann (CDU) hatte seinerzeit im Laufe der Erörterung darauf verwiesen, dass »kein Gebäude sich in einem legal errichteten Zustand befindet«.
Letztendlich wurde bekundet, dass sich die Stadt grundsätzlich bereit erklärt, eine Bauleitplanung für die Flächen »Am Bergwerkswald« mit dem Ziel, die gewerblichen Bestandsgebäude zur gewerblichen Nutzung zu sichern, durchzuführen.
Allerdings wurde dieses Versprechen mit Bedingungen verknüpft, die besagen, dass der Stadt und somit auch dem Steuerzahler hier keinerlei Kosten entstehen. Alle Vorgaben seien auf eigene Kosten vollumfänglich von den Grundstückseigentümern zu erbringen. Die zunächst vom Kreis als Bauaufsichtsbehörde gesetzten Auszugs- und Räumungsfristen wurden aus unterschiedlichen Gründen nicht eingehalten, wobei sich für einige Bewohner vor allem auch die Suche nach einer neuen Wohnung – auch mit Unterstützung der Stadt – als schwer erweist. Wie Nadine Jung nun weiter mitteilte, ist zwar das Mehrfamilienhaus Nummer 2 B mittlerweile größtenteils geräumt worden, in der Nummer 2 A sind bereits mehrere Wohnungen nicht mehr bewohnt.
Allerdings bestehen hier auch »noch teilweise Auszugsfristen bis Mai 2025. Vereinzelt wurden aufgrund des Nachweises besonderer Umstände Fristverlängerungen gewährt«, so Jung.
Wie es dann weitergeht, sollte die Mai-Frist verstrichen sein, machte Jung auch deutlich: »Sollte nach Fristablauf kein Auszug erfolgen, ergehen Zwangsgelder und als letzte Konsequenz Zwangsräumungen.«