Resolution verabschiedet

Gießener Anzeiger, 21. November 2024

Gegen »absurde Abschiebung«
Lindener Stadtverordnete stimmen mehrheitlich für Aysu-Resolution

Aysu

Linden (twi). Die Lindener Stadtverordneten von SPD und CDU verabschiedeten eine Resolution, die die Entscheidung der zuständigen Behörde kritisiert, die 18-jährige Aserbaidschanerin Aysu (der Anzeiger berichtete) in ihr Heimatland abzuschieben. Die junge Frau arbeitete bereits im Lindener Seniorenzentrum, musste allerdings in ihr Heimatland zurückkehren, nachdem die Abschiebungspraxis in Deutschland verschärft wurde.

Lindens Parlamentarier hatten zunächst in ihrer Septembersitzung einen Dringlichkeitsantrag mit der Resolution abgelehnt, die der fraktionslose Stadtverordnete Meric Uludag, der dem Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) angehört,beantragt hatte.

Appell entschärft

Der Lindener hatte seine Resolution noch einmal überarbeitet und die »Schärfen gegen das Regierungspräsidium«, wie es der Grünen-Fraktionsvorsitzende Christof Schütz formulierte, herausgenommen. Letztlich stimmten die Grünen und die SPD dafür. CDU-Fraktion wie auch zwei FW- und ein FDP-Vertreter enthielten sich der Stimme. Gegen die Resolution stimmten drei FW- und der AfD-Parlamentarier.

»Es kommt nicht auf Paragrafenreiterei an, sondern die Abschiebung ist absurd«, hatte sich Uludag bereits beim Verlesen seiner Resolution an die Juristen im Parlament gewandt. Doch diese machten umgehend deutlich, dass ein solcher Antrag »hier im Parlament am falschen Platz ist«. »Was passiert ist, ist eine menschliche Tragödie. Jedem tut dieses Mädchen leid. Es geht um Behördenhandeln. Wir haben hier eine dreistellige Zahl an Flüchtlingen. Für die Gesetzeslage sind Bundes- und Landtag und das EU-Parlament zuständig.«

Eine Behörde sei gehalten, sich an Gesetz und Recht zu halten. »Es tut uns besser, uns auf unsere Zuständigkeiten zurückzuziehen. Wir werden uns enthalten, weil wir die Aktenlage nicht kennen«, erklärte der CDU-Fraktionsvorsitzende, Rechtsanwalt Thomas Altenheimer. Der FW-Fraktionsvorsitzende, Rechtsanwalt Joachim Schaffer, bedauerte die Ausweisung. »Wir sind mit dem Behördenverhalten nicht einverstanden. Wir sind aber auch nicht zuständig. Uns als Parlament steht es nicht zu, die Behörde zu kritisieren und als Oberrichter zu fungieren.«

»Moralische Verantwortung«

Dem widersprach SPD-Fraktionsvorsitzende Gudrun Lang und verwies darauf, dass »wir eine moralische Verantwortung haben. Wir stimmen zu. Wir haben eine Verantwortung, auch wenn wir nicht zuständig sind.«

Deutliche Worte fand zum Abschluss der Diskussion Schütz, der von einem »absurden Theater und einer Katastrophe « sprach.

In der nun mehrheitlich verabschiedeten Resolution führte Uludag auf: »Aysu floh mit 16 Jahren aus der Ukraine nach Deutschland, lernte in kurzer Zeit Deutsch, absolvierte erfolgreich ihren Schulabschluss und hatte einen Ausbildungsplatz als Altenpflegehelferin im Seniorenheim in Linden sicher. Allerdings scheiterte der Beginn ihrer Ausbildung am fehlenden Aufenthaltstitel. Wir fragen uns, wie wir den Menschen in unserer Stadt erklären sollen, dass zum Teil straffällige erwachsene Männer in Deutschland bleiben dürfen, während dieses junge, gut integrierte Mädchen abgeschoben wird. Wie sollen wir erklären, dass es an allen Ecken und Enden an Fachkräften mangelt – insbesondere in der Pflege – während gut integrierte Jugendliche wie Aysu nicht ihre Ausbildung antreten können, und stattdessen das Land verlassen müssen?« Eine motivierte junge Frau sei abgeschoben worden.

Landrätin Anita Schneider teilte Ende Oktober auf eine Anfrage des Lindener Kreistagsabgeordneten Stefan Walther (Gießener Linke) mit, dass der Landkreis grundsätzlich sehr offen dafür sei, »dass die entscheidende zentrale Ausländerbehörde des Regierungspräsidiums bei geplanten Abschiebungen frühzeitig in den Austausch mit dem Landkreis Gießen eintritt, um Abschiebungen mit einem derartigen persönlichen Hintergrund zu vermeiden«. Ebenso teilte die Landrätin mit, dass eine Wiedereinreise und Aufnahme einer Ausbildung prinzipiell – jedoch auf Antrag in einem »komplizierten Verfahren« – möglich ist.

Die Ausländerbehörde des Landkreises Gießen sei für die Bearbeitung eines solchen Antrages auf Verkürzung der Einreisesperre zuständig.

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